Welchen Mist
nehmen wir an?

Montag bis Freitag: 7:00 - 17:00 Uhr
Samstag: 7:00 - 12:00 Uhr
Vorster Straße 76 - 41748 Viersen

Bauschutt

Unter Bauschutt fallen nur Mineralische Stoffe wie Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Mörtel.In reinem Bauschutt dürfen Abfälle wie Asbest, Gips, Bims, Ytong, Tapeten, Holz, Schlacken, Kunststoffabfälle und ähnliches nicht enthalten sein. Diese Abfälle sind zu separieren. Des Weiteren darf kein Schwarzanstrich am Bauschutt aufgetragen sein.

AVV 170107

Erlaubt

  • Beton
  • Ziegel
  • Fliesen
  • Keramik
  • Mörtel

Verboten

  • Holz
  • Papier
  • Müll
  • Gips
  • Boden
  • Bims
  • Ytong
  • Schlacke/Asche

Grünschnitt

AVV 200201

Erlaubt

  • Äste
  • Sträucher
  • Blätter
  • geschnittener Rasen
  • Unkraut

Verboten

  • Stammholz mit einem Durchmesser > 10 cm
  • Bauholz Holz A1-A3
  • Konstruktionsholz Dachbalken
  • Stämme
  • große Wurzeln
  • Müll
  • Bauschutt
  • Gartenzäune
  • Brandholz

Holz

Holz umfasst vereinfacht sämtliche nicht behandelte Hölzer.

AVV 170201

Erlaubt

  • Holzpaneele
  • Palettenholz
  • Schalhölzer
  • Dielen
  • Bretterschalungen
  • Sperrholz
  • Spanplatten

Verboten

  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Außenfenster
  • Brandholz
  • Gartenzaun
  • Dachsparren/Dachbalken

Gips

Gipsabfälle und Leichtbaustoffe zur Entsorgung entstehen hauptsächlich auf Baustellen. Rigipsplatten finden Verwendung im Bau von Böden, Decken und Wänden. Produktionsreste entstehen dabei sowohl im Bau als auch beim Abriss eines Gebäudes. Als gemischte Leichtbaustoffe dürfen Porenbeton, Gasbeton, Bimsstein, Leichtbaustoffe aus Stein und Hohlblocksteine entsorgt werden.

AVV 17 08 02

Erlaubt

  • Porenbeton
  • Gasbeton
  • Hohlblocksteine
  • Baugips
  • Gipskartonplatten
  • Rigips

Verboten

  • gefährliche Abfälle
  • Bauschutt
  • Kunststoff
  • Metall
  • Styropor

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Unter Baumischabfall, beziehungsweise Baustellenabfall, versteht man ein Gemisch aus verschiedenen Baustoffen. Gemischter Baustellenabfall entsteht oft beim Abriss, Umbau oder gar dem Neubau eines Gebäudes. Um Baustellenabfall wie zum Beispiel, Metalle oder Porenbeton zu entsorgen, muss ein separater Abfallcontainer gemietet werden, der für die Entsorgung speziell dieser Wertstoffe und Abfälle geeignet ist.

AVV 17 09 04

Erlaubt

  • Glas / Glasbausteine
  • Tapetenreste
  • Kunststoffe
  • Folie
  • Holz
  • Gips
  • Papier/Pappe

Verboten

  • Asbest
  • KMF
  • Elektroschrott
  • Leuchtstoffröhren
  • Flüssige Abfälle (Farben etc.)
  • Speisereste
  • Baustyropor

Boden / Erde

Aus dem Erdreich ausgehobener Boden und Steine bezeichnet man als Erdaushub. Dieser fällt häufig beim Bau von Wohnhäusern sowie bei Straßenarbeiten an. Dabei treten sowohl Erde, Sand und Lehm, aber auch kleinere Steine auf, die man als Erdaushub entsorgen kann. Hilfe dafür findet man bei Entsorgungsunternehmen, die auf die Bereitstellung für Container für Erde und Steine spezialisiert sind.

AVV 17 05 04 / AVV 20 02 02

Erlaubt

  • Sand
  • Schluff
  • Kies
  • Lehm
  • Mergel
  • Mutterboden

Verboten

  • Müll
  • Wurzeln und Äste
  • Bauschutt
  • Grasnarben

Leichtbaustoffe

Porenbeton, auch Gasbeton genannt, wird aus dem natürlichen Rohstoff Sand unter Zugabe von Zement und Kalk als Bindemittel und Aluminiumpulver als Treibmittel hergestellt. Dieses Material eignet sich nicht zur Herstellung von RCL.

AVV 170107

Erlaubt

  • Bims
  • Ytong

Verboten

  • Müll

Leuchtstoffröhren

Aufgrund ihrer besonderen Bauart sind Leuchtstoffröhren dringend separat zu behandeln, denn sie enthalten mitunter schadstoffhaltige Reststoffe.

AVV 200121

Erlaubt

  • Leuchtstofflampen
  • Energiesparlampen

Verboten

  • Glühbirnen
  • Lampen
  • Halogenstrahler

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